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Pressemitteilung

Janett Rehmann: „Elterngeld bevorzugt Oberschicht“

ÖDP-Kreisvorsitzende Janett Rehmann unterstützt Klagen gegen das Elterngeld

Anässlich des Tages der Familie am 15. Mai weist die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) im Harzkreis darauf hin, dass das Elterngeld verfassungswidrig ist. Deshalb unterstützt Kreisvorsitzende Janett Rehmann die Klage der ÖDP gegen das Elterngeld vor dem Bundesverfassungsgericht. „Das Elterngeld bevorzugt die Familien, in denen die Eltern erwerbstätig sind. Das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unfair denjenigen gegenüber, die sich voll und ganz der Erziehung widmen,“ begründet Rehmann ihre Haltung. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Gehalt, das dem pausierenden Elternteil vor der Geburt bezahlt wurde. Das bedeutet z. B.: eine Mutter, die vor der Geburt studiert hat und über keine Einkünfte verfügte, nur einen Sockelbetrag von 300 Euro bekommt. „Die Berechnung des Elterngelds führt auch dazu, dass nur eine Oberschicht wirklich davon profitiert,“ empört sich Janett Rehmann.

Die ÖDP-Kreisvorsitzende erinnert daran, dass sich die ÖDP schon seit Jahren für ein Erziehungsgehalt einsetzt, das allen Eltern zugute kommen soll, unabhängig davon, ob sie ihr Kind selbst erziehen oder es von anderen erziehen lassen. „Nur ein Erziehungsgehalt schafft echte Wahlfreiheit für Eltern. Wie die Situation von Eltern in unserer Gesellschaft verbessert werden kann, darüber sollten wir nicht nur am Tag der Familie nachdenken,“ so Janett Rehmann abschließend.

 

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