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Landesverband Sachsen-AnhaltMobilfunkDie erlaubten Immissionen bei Dauerbestrahlung mit Mikrowellen (26.BImSChV) müssen perspektivisch auf das in der Natur vorkommende Niveau gesenkt werden. UMTS hat sich leider als besonders ungünstig herausgestellt. Es ist anzunehmen, dass unser Körper vom breiten Frequenzband nachhaltig geschädigt wird. Wenn die Grenzwerte in einem ersten Schritt unter 1 mikroWatt/m2 außen, unter 0,01 mikroWatt/m2 innen bzw. im Schlafbereich gesenkt werden (Baubiologie), sind gesundheitliche Beeinträchtigungen zwar nicht völlig auszuschließen, aber es wird Zeit gewonnen für den Aufbau wirklich umweltverträglicher Funknetze. Und die Umstellung ist technisch mit vernünftigem Aufwand möglich, entgegen aus sehr durchsichtigen Gründen anderslautenden Behauptungen. Funkempfänger wie Handys funktionieren bei solch "geringen" Immissionen einwandfrei mit großem Sicherheit gegen Fading (Schwund). Das weiß jeder Techniker.Der Bevölkerung will man diesen Fakt vorenthalten. Natürlich müssen dazu Standards geändert werden, die aus dem sorglosen Umgang resultieren, der aus den wissenschaftlich völlig unhaltbaren Behauptungen des Münchner Vereins ICNIRP resultieren, es gäbe keine biologischen Wirkungen bei Immissionen von Mikrowellen unter den heute staatlich festgelegten. Man scheut nur die Umstellung und die Schadenersatzforderungen Betroffener, wenn man den Fehler mit den sinnlos hohen Sendeleistungen zugibt. Dabei wird das Problem nur aufgeschoben, wenn man den Kopf in den Sand steckt. Und Chancen für die deutsche Wirtschaft werden verspielt. Die anderen schlafen nicht. Fortschritt ohne Rücksicht auf die belebte Natur, die Menschen sind ein Teil davon, ist kein Fortschritt. Das vergessen Politiker oft, man muß es ihnen unmißverständlich sagen, sie müssen sich am Gemeinwohl orientieren, nicht am Wohl der Unternehmen, auf deren Gehaltsliste sie stehen. |
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